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   BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03   

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https://dejure.org/2003,10602
BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03 (https://dejure.org/2003,10602)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2 BvR 796/03 (https://dejure.org/2003,10602)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 796/03 (https://dejure.org/2003,10602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechtsweggarantie bei Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Ablehnung einer Sachprüfung aus prozessualen Gründen; Wiederaufnahme eines Asylverfahrens durch Nachreichen eines Gutachtens

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AuslG § 53; ; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtsweggarantie im Asylverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03
    Soweit es um beantragten vorläufigen Rechtsschutz geht, verlangt die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dass irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich ausgeschlossen werden (BVerfGE 93, 1 , m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03
    Art. 19 Abs. 4 GG enthält eine Rechtsweggarantie des Inhalts, dass wirksamer gerichtlicher Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung stehen muss (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 88, 118 , m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03
    Denn es ist deutlich abzusehen, dass der Beschwerdeführer auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die Eröffnung des Zugangs zum Gericht, sondern auch innerhalb des jeweils eingeleiteten Verfahrens (BVerfGE 81, 123 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03
    Insbesondere darf ein Gericht nicht durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzen (BVerfGE 84, 366 , m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 796/03
    Die konkrete Rechtsanwendung ist aber verfassungsrechtlich dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95, InfAuslR 1999, S. 256 ).
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Die konkrete Rechtsanwendung ist aber verfassungsrechtlich dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, S. 256 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 796/03 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag;

    Ein sicherungsfähiger Anordnungsanspruch kann sich insoweit mangels Zuständigkeit und Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde aber nicht aus § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG i.V.m. § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG ergeben, sondern unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.7.2003 - 2 BvR 796/03 -, juris Rn. 3 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.7.2017, a.a.O, Rn. 8; GK-AsylG, § 71 Rn. 393 (Stand: Oktober 2017)).
  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz wegen Verletzung

    Die konkrete Rechtsanwendung ist aber verfassungsrechtlich dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 - Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 796/03 -, juris, Rn. 4, zum Ganzen, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 -, Rn. 11 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2021 - 14 K 4872/16
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/10 -, juris m.w.N.; Nichtannahmebeschluss vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 796/03 -, juris m.w.N.
  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 11 B 69/22

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Widerruf einer Duldung

    Soweit es um beantragten vorläufigen Rechtsschutz geht, verlangt die Rechtsschutzgarantie, dass irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich ausgeschlossen werden (BVerfG, Beschl. v. 30.07.2003 - 2 BvR 796/03 -, BeckRS 2003, 23848 m.w.N.).
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